Stand: April 2016

Satzung

Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim e.V.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim e. V.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bobenheim-Roxheim.

(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, und zwar die Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen. Er leistet damit auch einen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bobenheim-Roxheim.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

• Wahrnehmung der Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden und anderen Stellen

• Pflege politischer, gesellschaftlicher und persönlicher Kontakte

• Durchführung gemeinsamer Werbeaktionen mit dem Ziel, die Konsumenten auf das örtliche Angebot aufmerksam zu machen

• Veranstaltung von Leistungsschauen und sonstigen Ausstellungen

• Durchführung von Veranstaltungen zur Information und Weiterbildung der Mitglieder

• Förderung des Nachwuchses zur Erhaltung und Stärkung des selbstständigen Mittelstandes

• Beteiligung an der allgemeinen Gemeindewerbung durch Werbemittel aller Art

• Förderung und Unterstützung des heimischen Brauchtums

Die vollständige Satzung kann jederzeit beim Vorstand angefordert werden. Bei Abweichungen zwischen dieser Online-Fassung und dem unterzeichneten Original gilt die Originalfassung.